Nun geht es auch für Biogasanlagen los: Die zuständige Bundesnetzagentur hat am 6. Juli 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen für den Gebotstermin 1. September 2017 eröffnet. Für die Betreiber bedeutet das die Abkehr von der gesicherten Vergütung des EEG. Die Höhe der Zahlungen für erneuerbaren Strom aus Biomasseanlagen ab einer Größe von 150 Kilowatt ist nunmehr wettbewerblich zu ermitteln. Sie ist nicht mehr gesetzlich vorgegeben. Hierzu führt die Bundesnetzagentur einmal pro Jahr ein Ausschreibungsverfahren durch. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Für diese Runde beträgt es 150 Megawatt.
Die Gebote können bis zum 1. September 2017 abgegeben werden. Das Höchstgebot beträgt 14,88 Cent/kWh für Neuanlagen. Es gilt grundsätzlich das Gebotspreisverfahren, wonach der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 11. August 2017. Interessanter wird es jedoch für bestehende Biogasanlagen, die das Ende der 20-jährigen EEG-Vergütung in Kürze erreichen. Denn eine Besonderheit der Ausschreibungen für Biomasse ist, dass auch bereits in Betrieb genommene Anlagen teilnehmen können. Diese können sich um eine zehnjährige Anschlussförderung bewerben, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Eine Mindestgebotsgröße gibt es hierbei nicht. Gebote mit einer Größe von 150 Kilowatt oder weniger erhalten den Preis des letzten noch bezuschlagten Gebots als Zuschlagswert.
Der Höchstwert für Gebote für bestehende Anlagen beträgt in dieser Runde 16,9 Cent/kWh.
Erschienen in: LAND & Forst 20.07.2017