Eine Ausschreibung für neue Biogasanlagen soll es nicht geben. Das geht aus dem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) hervor, das vor kurzem veröffentlicht wurde. Die Förderung Erneuerbarer Energien soll von den festen EEG-Vergütungen schrittweise auf Ausschreibungen umgestellt werden. In diesem Jahr wurden bereits erste Ausschreibungsrunden für Photovoltaik (PV-) –Freiflächenanlagen gestartet. Auch für die anderen „Erneuerbaren“ sollen in einem nächsten Schritt ab 2017 auf Ausschreibungen umgestellt werden. Von Anfang an war vorgesehen, dass die Ausschreibungsmechanismen zwischen den verschiedenen Technologien differieren und somit für eine Dach-PV-Anlage anders aussehen als für eine Windenergieanlage an Land. Eine Überraschung gibt es nun für den Bereich Bioenergie. „Eine Ausschreibung für Neuanlagen ist nicht sinnvoll“ heißt es nun in dem Papier. Wie das Ministerium inzwischen auch festgestellt hat, haben die Rahmenbedingungen des EEG 2014 allenfalls den Bau kleiner (75 kW-) Biogasanlagen gefördert. Um den Bau neuer Biogasanlagen anzureizen, müsste die Förderung um 5-8 ct/kWh erhöht werden. Das wäre ungefähr das Niveau vor der EEG-Novelle. Weil dies aber mit den erklärten Zielen der Bundesregierung, die Förderung möglichst kostengünstig zu halten, nicht in Einklang zu bringen ist, kommt dieser Weg ohnehin nicht in Frage. Und wie sich bereits bei den PV-Ausschreibungen gezeigt hat, ist das Ausschreibungsverfahren nicht unbedingt billiger. Weil ähnliches für den Bereich Bioenergie/Biogas erwartet wird, soll nun auf ein Ausschreibungsverfahren verzichtet werden.